Schülertransport
"Ist der Schulweg für ein Kind des Kindergartens oder eine Schülerin / einen Schüler der Volksschule unzumutbar, ist durch die Gemeinde ein Transport zu organisieren und zu finanzieren. Die Kommission Bildung definiert die Zumutbarkeit der einzelnen Schulwege und die Regeln der daraus folgenden SchülerInnentransporte. Die Details sind in den Richtlinien SchülerInnentransport geregelt.
Richtlinien SchülerInnentransport ab 01. August 2025
Ansprechperson:
Marlène Beck, Leitung Schultransport (+41 (0)76 831 29 21e-mail
Schulbusfahrer Hauptverantwortung: Marlène Beck +41 (0)76 831 29 21
